Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ART Brandenburg 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ART BRANDENBURG 2017

Teilnahmebedingungen für Ausstellende

Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der öffentlichen Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

§1 Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme für Ausstellende (bildende Künstlerinnen und Künstler, Künstlerinitiativen- und Kollektive, Produzentengalerien und Kunstvereine) an ART BRANDENBURG 2017 erfolgt in erster Linie über das vom Veranstalter auf der Webseite bereitgestellte Online- Anmeldeformular. In Ausnahmefällen kann eine Anlieferung der Bewerbung auch per E-Mail oder Post erfolgen.
Anmeldende sind bis 28 Tage nach Ablauf der auf dem Formular angegebenen Anmeldefrist an ihre Anmeldung gebunden.

§2 Anerkennung
Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende unsere Ausstellungsbedingungen als verbindlich an. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Feuerschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnungen sind einzuhalten.

§3 Zulassung
Die Entscheidung über die Zulassung trifft eine Jury. Erst mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung bei Teilnehmenden ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalterin und Teilnehmenden vollzogen. Die Veranstalterin schickt per E-Mail eine Zu- oder Absage und bei Zusage eine entsprechende Rechnung über die fällige Standmiete an den Ausstellenden. Eine erteilte Zulassung kann mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr gegeben sind. Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Kündigung des Vertrages vorzunehmen, wenn trotz Mahnung Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist die Rücktrittsgebühr (§ 5) ebenfalls zu entrichten.

§4 Änderungen
Unvorhergesehene Ereignisse, welche eine planmäßige Abhaltung der ART BRANDENBURG 2017 unmöglich machen, und nicht von der Veranstalterin zu vertreten sind, berechtigen diese, die ART BRANDENBURG 2017 vor Eröffnung abzusagen.
Muss die ART BRANDENBURG 2017 infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, ist die Standmiete in voller Höhe zu bezahlen. Die Teilnehmenden können keine Entlassung aus dem Vertrag oder Ermäßigung der Standmiete verlangen. In diesen Fällen werden derart schwerwiegende Entscheidungen sorgfältig abgewogen und so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.

§5 Rücktritt
Der Antrag auf Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine rechtswirksame Vereinbarung tritt erst durch das schriftliche Einverständnis der Veranstalterin ein. Vorbehaltlich einer möglichen Weitervermietung des Standes kann der Ausstellende aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden. In diesem Fall sind 25 % der Standmiete als Kostenersatz sowie die vollen Kosten der bereits erbrachten Sonderleistungen zu bezahlen. Kann der zugeteilte Stand nach der bedingten Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht anderweitig vergeben werden, bzw. bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 70% der Standmiete als Aufwandsentschädigung zu entrichten.

Der Veranstalter ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingemäß nachgekommen ist. Der Aussteller haftet für den dem Veranstalter hierdurch entstandenen Schaden. In jedem Fall ist er verpflichtet, den vorgenannten Kostenersatz von 25 % zu entrichten.
Die Rücktrittsgebühr wird in jedem Fall fällig.

§6 Mietpreise
a) Standmiete
Messestand 1: Hängefläche ca. 17,5 qm (Koje 2x3x2m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 210 €
Messestand 2: Hängefläche ca. 20 qm (Koje 2x4x2m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 240 €
Messestand 3: Hängefläche ca. 22,5 qm (Koje 3x3x3m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 270 €
Messestand 4: Hängefläche ca. 25 qm (Koje 3x4x3m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 300 €

Etwaige Abweichungen sind aufgrund der Messebauplanung möglich. Das Entgelt beinhaltet folgende Leistungen:
– die Kosten für den Auf- und Abbau des Standes
– die Standkennzeichnung
– Nutzung der Ausstellungsfläche für die Dauer der Messe
– Allgemeine Hallenbeleuchtung (außer Standbeleuchtung)
– Reinigung der Verkehrswege in den Hallen
– Allgemeine Bewachung des Messegeländes
– Organisatorische Betreuung vor und während der Messe
– Allgemeine Besucherwerbung
Messemobiliar und Beleuchtungskörper können zusätzlich angemietet werden.

b) Skulpturenbereich
Unabhängig von der Anmietung eines Messestandes können hier in Freiflächen Skulpturen gestellt werden.
Mindestmietfläche 6 qm à 32,– €.
Bei gleichzeitiger Anmietung eines Messestandes sind Sonderkonditionen möglich.

c) Künstler und Künstlerinnen, die nicht Mitglied im BVBK sind zahlen zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,– €.

d) Energiepauschale incl. 3 Beleuchtungskörper pro Stand: 50,– €

e) Versicherung
Die Versicherung der Exponate ist Sache des Ausstellers.

f) Ausstellerverzeichnis
Es erscheint ein Ausstellerverzeichnis. Der Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit einer Abbildung ist für jeden Aussteller Pflicht. Gebühr für den Pflichteintrag (inkl. Abbildung): 50,– €.
Mit der Einsendung der Fotos geben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Einwilligung zur unentgeltlichen Verwendung, z.B. für Veröffentlichungen.

g) Elektroanschlüsse
Zum Zubehör des Standes gehört ein Schukoanschluss.

§7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§8 Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch das ART BRANDENBURG 2017 – Team. Die Wünsche der Ausstellenden werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt. Bei der Planung kann es zu einer Über- oder Unterschreitung der gewünschten Standfläche kommen. Die Veranstalterin hat eine Änderung der Lage, der Art oder der Maße des Standes rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

§9 Untervermietung, Mitausstellende, Überlassung an Dritte
Ausstellende sind nicht berechtigt, ohne Genehmigung durch die Veranstalterin die zugewiesene Standfläche ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich Dritten unter zu vermieten oder zu überlassen oder Standflächen zu tauschen.

§10 Gesamtschuldnerische Haftung
Bei Gemeinschaftsständen haften alle Teilnehmenden als Gesamtschuldner. Für die Veranstalterin gilt jede Ausstellerin und jeder Aussteller als gemeinschaftlich Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter, in deren bzw. dessen Namen die Anmeldung abgegeben wurde. Das ART BRANDENBURG 2017 -Team braucht nur mit dieser bzw. diesem zu verhandeln. Mitteilungen an diese bzw. diesen gelten ebenfalls als Mitteilungen an die weiteren Ausstellenden.

§11 Gestaltung und Ausstattung der Stände
Die ausgewählten Teilnehmenden verpflichten sich zur Ausgestaltung ihrer Präsentationsfläche gemäß dem von ihnen eingereichten Standkonzept. Messemobiliar(Tische und Stühle) sowie Beleuchtungskörper können zusätzlich angemietet werden. Keine mit Tischdecken oder Tüchern versehenen Ablageflächen bzw. Aufsteller für Werbeplakate dürfen verwendet werden.
Das Auspreisen der Werke ist erforderlich. Im Interesse der Einheitlichkeit bitten wir dringend um die Beschriftung/Kennzeichnung der einzelnen Arbeiten in Schrifttyp Arial, Schriftgröße zwischen 12 und 14 Punkt mit Titel, Technik, Jahr und Preis.
Die Veranstalterin übernimmt im Interesse der Einheitlichkeit die sichtbare Kennzeichnung der Ausstellungsflächen mit den Namen der Ausstellenden.
Eine Überschreitung der Standflächenbegrenzung ist zu keinem Zeitpunkt und in keinem Fall zulässig. Das ggf. angemietete Messemobiliar(Tische und Stühle) sowie die Beleuchtungskörper sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigung jeder Art der angemieteten Objekte sind die Ausstellenden haftbar und tragen die entstehenden Kosten bis zu einer Gebühr in Höhe des Neuwerts zzgl. 19% USt.

§12 Werbung auf der Veranstaltung
Werbung jeder Art, die keinen Bezug zu den künstlerischen Inhalten der ART BRANDENBURG 2017 hat, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besucherinnen und Besuchern ist ausdrücklich nicht gestattet.

§13 Aufbau
Ausstellende sind verpflichtet, ihre Stände bis zu den in der Ausschreibung der ART BRANDENBURG 2017 genannten Fristen aufgebaut zu haben. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialen müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig.

§14 Standbetreuung
Ausstellende sind verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der ART BRANDENBURG 2017 zubelegen. Für die Müllentsorgung sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Alle erforderlichen Dokumente sind von Ausstellenden bei sich zu führen.

§15 Abbau
Der Stand darf nicht vor Beendigung der ART BRANDENBURG 2017 ganz oder teilweise geräumt werden. Für den Abbau gibt es festgelegte Abbauzeiten, diese gilt es einzuhalten. Bei vorzeitigem Abbau wird eine Gebühr von 100,00 Euro zzgl. 19% USt. fällig. Bei verspätetem Abbau sind entstehende Mehrkosten an Raummiete und Personal vom Verursachenden zu zahlen.

§16 Stromanschluss
Die Veranstalterin sorgt dafür, dass die Veranstaltungsräume genügend ausgeleuchtet sind. Die allgemeine Hallenbeleuchtung geht zu Lasten der Veranstalterin. Soweit Stromanschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekannt zu geben. Die Energiepauschale incl. drei Beleuchtungskörper pro Stand beträgt 50 Euro.
Die Gebühr für einen einfachen Anschluss beträgt 25,00 Euro zzgl. 19% USt., einen Starkstromanschluss (CEE 16 A) kann nur nach Bedarf und Anfrage bereit gestellt werden. Eine nachträgliche Strombestellung ist i. d. R. nicht möglich. Die maximale Kapazität der Stromanschlüsse beträgt Schuko 16A = 1 KW, CEE 16A = 9 KW.
Elektrische Geräte, Leuchten und Kabel müssen den aktuellen Vorschriften den DIN VDE entsprechen. Von diesen dürfen keine elektrischen Gefahren für Andere ausgehen. Bei festgestellten Mängeln ist eine Nutzung untersagt! Ausstellende sind für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollten defekte Geräte an einem Stand angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 Euro zzgl. 19% USt. fällig. Davon unberührt sind Schadenersatzansprüche. Die Veranstalterin haftet nicht für Unterbrechung oder Leistungsschwankungen bei der Stromversorgung.

§17 Haftung und Versicherung
Das ART BRANDENBURG 2017 -Team übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Ausstellungsgut, den Ständen samt Ausrüstung sowie für Folgeschäden. Ebenso haftet die Veranstalterin nicht für Diebstahl. Das ART BRANDENBURG 2017 -Team haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die es gesetzlich haftbar gemacht werden kann.
Für Beschädigungen des Fußbodens oder der Wände innerhalb der Standfläche haften die Ausstellenden. Des Weiteren haften die Ausstellenden für durch sie oder ihre Standbegleiter verursachten Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände. Bei Beschädigungen ist der Ausstellende dazu verpflichtet, die Veranstalterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes sind Ausstellende zu jeder Zeit selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt keine Garantie für Mindestbesuchszahlen oder den Umsatz der Ausstellenden.
Es wird den Ausstellenden empfohlen, das eigene Ausstellungsgut und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.

§18 Hausordnung
Das ART BRANDENBURG 2017-Team übt das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen. Den für die Organisation der Veranstaltung zuständigen Personen ist jederzeit Zutritt zu den Standflächen und Ständen zu gewähren. Übernachtungen im Gebäude und auf dem Gelände sind nicht gestattet.

§19 Filme und Fotografieren
Die Veranstalterin ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material entsprechend für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die von der Veranstalterin zugelassene Presse.

§20 Verwirkungsklausel
Ansprüche der Ausstellenden gegen das ART BRANDENBURG 2017 -Team sind verwirkt, wenn sie nicht spätestens zwei Wochen nach Schluss der ART BRANDENBURG 2017 schriftlich geltend gemacht werden.

§21 Änderungen
Abweichende Abmachungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.

§22 Akzeptieren der Teilnahmebedingungen/AGB
Das Einsenden der vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen setzt die Anerkennung der hier aufgeführten Teilnahmebedingungen/AGB voraus.

§23 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall (auch bei Ansprüchen im gerichtlichen Mahnverfahren) der Sitz des ART BRANDENBURG 2017 -Teams in Potsdam.