Ausschreibung für Bildende Künstlerinnen und Künstler ART Brandenburg 2017

Ausschreibung für Bildende Künstlerinnen und Künstler ART BRANDENBURG 2017

Brandenburgische Kunstmesse vom 09. bis 12. November 2017

Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der öffentlichen Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg.

Liebe Künstlerinnen, liebe Künstler,
wir freuen uns, Sie zur 7. ART BRANDENBURG 2017 in Potsdam begrüßen zu dürfen. Sollten Sie Fragen zur Anmeldung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Veranstaltungsort
Schinkelhalle und Arena, Schiffbauergasse, 14467 Potsdam

Veranstalter
Kulturwerk des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BVBK)
Charlottenstr. 122, 14467 Potsdam
Tel. 0331-2706538, Fax: 0331-2706539
Email: info@bbk-brandenburg.de
Ansprechpartnerin: Petra Schmidt Dreyblatt

Projektleitung
Jean-Pierre Winter
Geschäftsführender Gesellschafter, medienlabor GmbH

Telefon: 0331 243 62 60
E-Mail: art@agentur-medienlabor.de

medienlabor GmbH
c/o ART BRANDENBURG 2017
Gutenbergstraße 62
14467 Potsdam

Teilnahmeberechtigung
Mitglieder des BVBK sowie professionell arbeitende, bildende Künstlerinnen und Künstler (keine Kunsthandwerker/-innen), Künstler*inneninitiativen- und Kollektive, Produzentengalerien und Kunstvereine, die ihren Schaffensschwerpunkt im Land Brandenburg oder in einer Partnerstadt Potsdams haben. Die Teilnahme an der ART BRANDENBURG setzt eine künstlerische Ausbildung und/oder nachweisbare, kontinuierliche Ausstellungstätigkeit voraus.

Anmeldung/Bewerbung
Die Anmeldung zur Teilnahme an der ART BRANDENBURG erfolgt verbindlich auf einem Anmeldeformular, welches unter www.art-brandenburg.de ausgefüllt werden kann.
Der Anmeldung fügen Sie bitte Ihre Vita und 4-5 hochauflösende Fotoabzüge bei, die charakteristisch sind für Kunstwerke, die auf der Messe gezeigt werden sollen.
Künstler*inneninitiativen- und Kollektive, sowie Produzentengalerien und Kunstvereine können sich mit einem Konzept gemeinsam für einen Messestand bewerben. Das Konzept ist der Bewerbung beizufügen.
Die Zulassung als Aussteller erfolgt mit der Übersendung der Standbestätigung durch den Veranstalter.

Die Bewerbung erfolgt in erster Linie über ein Online-Bewerbungsformular:
www.art-brandenburg.de/ausstellende/bewerbung/
In Ausnahmefällen kann die Bewerbung per E-Mail (art@agentur-medienlabor.de) oder Post erfolgen. Für eine Bewerbung per Post sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an: art@agentur-medienlabor.de oder telefonisch unter 0331-243 62 60).

Einsendeschluss: Sonntag, 10. September 2017 (es gilt das Datum des Poststempels).

Zulassung
Die Entscheidung über die Zulassung trifft eine Jury Mitte September 2017. Die Juryentscheidung wird nicht begründet.

Kosten
a) Standmiete

Messestand 1: Hängefläche ca. 17,5 qm (Koje 2x3x2m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 210 €

Messestand 2: Hängefläche ca. 20 qm (Koje 2x4x2m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 240 €

Messestand 3: Hängefläche ca. 22,5 qm (Koje 3x3x3m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 270 €

Messestand 4: Hängefläche ca. 25 qm (Koje 3x4x3m, Standhöhe 2,50m): 12,– €/qm Hängefläche = 300 €

Etwaige Abweichungen sind aufgrund der Messebauplanung möglich.
Das Entgelt beinhaltet folgende Leistungen:
die Kosten für den Auf- und Abbau des Standes
die Standkennzeichnung
Nutzung der Ausstellungsfläche für die Dauer der Messe
Allgemeine Hallenbeleuchtung (außer Standbeleuchtung)
Reinigung der Verkehrswege in den Hallen
Allgemeine Bewachung des Messegeländes
Organisatorische Betreuung vor und während der Messe
Allgemeine Besucherwerbung

Messemobiliar und Beleuchtungskörper können zusätzlich angemietet werden.

b) Skulpturenbereich

Unabhängig von der Anmietung eines Messestandes können hier in Freiflächen Skulpturen gestellt werden. Mindestmietfläche 6 qm à 32,– €.

Bei gleichzeitiger Anmietung eines Messestandes sind Sonderkonditionen möglich.

c) Künstler und Künstlerinnen, die nicht Mitglied im BVBK sind zahlen zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,– €.

d) Energiepauschale incl. 3 Beleuchtungskörper pro Stand: 50,– €

e) Versicherung

Die Versicherung der Exponate ist Sache des Ausstellers.

f) Ausstellerverzeichnis

Es erscheint ein Ausstellerverzeichnis. Der Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit einer Abbildung ist für jeden Aussteller Pflicht. Gebühr für den Pflichteintrag (inkl. Abbildung): 50,– €.
Mit der Einsendung der Fotos geben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Einwilligung zur unentgeltlichen Verwendung, z.B. für Veröffentlichungen.

g) Elektroanschlüsse

Zum Zubehör des Standes gehört ein Schukoanschluss.

Alle Kosten sind nach Erhalt der Rechnung bis 15. Oktober 2017 zu entrichten. Das Recht auf Belegung des Standes wird erst durch die Bezahlung der Rechnung gesichert.

Rücktritt und Nichtteilnahme

Nach erfolgter Anmeldung und Zulassung kann der Aussteller auf schriftlichen Antrag – vorbehaltlich einer möglichen Weitervermietung des Standes – aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden. In diesem Fall sind 25 % der Standmiete als Kostenersatz sowie die vollen Kosten der bereits erbrachten Sonderleistungen zu bezahlen. Kann der zugeteilte Stand nach der bedingten Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht anderweitig vergeben werden, bzw. bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 70% der Standmiete als Aufwandsentschädigung zu entrichten.
Der Veranstalter ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingemäß nachgekommen ist. Der Aussteller haftet für den dem Veranstalter hierdurch entstandenen Schaden. In jedem Fall ist er verpflichtet, den vorgenannten Kostenersatz von 25 % zu entrichten.

Leistungen des Veranstalters

Unterstützende Maßnahmen der Besucherwerbung für die Veranstaltung werden durch den Veranstalter organisiert und durchgeführt. Jeder Aussteller erhält Druckerzeugnisse zur individuellen Besucherwerbung. Je Aussteller werden zwei kostenlose Ausstellerausweise zur Verfügung gestellt sowie eine Einladungskarte zur Vernissage.
Standauf- und -abbau sowie Standkennzeichnung garantiert der Veranstalter. Eine Allgemeinbeleuchtung ist vorhanden.
Die Kunstmesse ART BRANDENBURG wird im Internet unter folgender Adresse präsentiert: www.art-brandenburg.de. Das Ausstellerverzeichnis wird auch im Internet veröffentlicht.

Überlassung der Stände und deren Gestaltung

Die Stände werden in einheitlicher Form aufgebaut und beschriftet.

Die Stellwände sind 2,50 m hoch. Die Standwände sind weiß; sie dürfen weder gestrichen noch tapeziert, noch mit Nägeln, Klebstoff, Farbe usw. versehen werden. Stellwandhaken, Hängeschnüre und Bilderhaken sind vom Aussteller mitzubringen.
Für Beschädigungen der Halle und ihrer Ausstattung sowie für Beschädigungen und Beschmutzungen der mietweise überlassenen Stellwände und übrigen Bauelemente haftet der Aussteller für sich und seine Beauftragten. Notwendig werdende Reinigungs-, Instandsetzungs- und Erneuerungskosten hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen.
Die Stände dürfen ausschließlich mit Arbeiten des Ausstellers bestückt werden. Die Bespielung ist nur auf der angemieteten Fläche gestattet. Bei Verstößen wird eine Teilnahmesperre für die folgende Messe verhängt.

Platzzuweisung

Die Zuteilung der Ausstellungsstände erfolgt nach der Jurysitzung durch den Veranstalter. Er kann aus sachlichen, organisatorischen oder baulichen Gründen die Stände in ihrer Anordnung, Größe und Ausstattung jederzeit verändern, auch nachdem die Standbestätigung bereits erfolgt ist. Ansprüche auf Art und Lage eines Ausstellungsstandes bestehen nicht.

Dauer und Öffnungszeiten

Eröffnung: Donnerstag, 09. November 2017 (nur mit Einladung): 18:00 – 21:00 Uhr

Freitag, 10. November 2017: 12:00 – 20:00 Uhr
Samstag, 11. November 2017: 12:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 12. November 2017: 12:00 – 18:00 Uhr

Auf- und Abbauzeiten

Aufbau:
Mittwoch, 08. November 2017, 12:00-18:00 Uhr
Donnerstag, 09. November 2017, 10:00 – 17:00 Uhr
Abbau:
Sonntag, 12. November 2017, 18:00 – 22:00 Uhr
Montag, 13. November 2017, 08:00 – 10:00 Uhr

Verkaufsregelung

Zugelassen sind ausschließlich Exponate des durch die Jury ausgewählten Ausstellers. Verkäufer ist der Aussteller. Der Verkauf darf erst mit Beginn der Veranstaltung (Eröffnung) beginnen. Alle Exponate sind mit einem Verkaufspreis auszuzeichnen. Der Veranstalter erhebt keine Provision auf verkaufte Ware.

Präsenzpflicht

Aus Haftungsgründen verpflichten sich die Künstler, während der gesamten Veranstaltung persönlich anwesend zu sein und ihre Exponate zu präsentieren. Bei Nichteinhaltung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer auch während der Messe von der Teilnahme auszuschließen.

Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts dafür, dass die Hallen und deren Zugänge sich während der Ausstellung in einem Zustand befinden, der die Verwendung dieser Objekte zu dem vertragsgemäßen Gebrauch gewährleistet. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters für Schäden der Aussteller und Dritter ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Personenschäden sowie für Schäden und Verluste an dem von den Ausstellern eingebrachten Gut samt der Standeinrichtung, gleichgültig, ob sie vor, während oder nach der Ausstellung entstehen.
Die Aussteller haften ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und Einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Außerdem tragen sie das gesamte Risiko für den Ausstellungsstand und die Ausstellungsgegenstände während der Gesamtdauer (inkl. Auf- und Abbau) der Veranstaltung.
Der Veranstalter empfiehlt daher den Abschluss einer Versicherung.

Bewachung

Während der Schließzeiten überträgt der Veranstalter einem Bewachungsunternehmen die Bewachung der Hallen, ohne dass hieraus ein Haftungsanspruch gegen den Veranstalter geltend gemacht werden kann.

Abschließende Bestimmungen

Die vorstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller, die in der Schinkelhalle und der Arena bei der ART BRANDENBURG ausstellen.
Ansprüche des Ausstellers sind spätestens einen Monat nach Schluss der Veranstaltung schriftlich beim Veranstalter anzumelden. Später erhobene Ansprüche gelten als verjährt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Potsdam, sofern eine solche Vereinbarung zulässig ist. Es gilt deutsches Recht.

Kontakt Veranstalter und Projektleitung:

Kulturwerk des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BVBK)
Charlottenstr. 122, 14467 Potsdam

Tel.: 0331-2706538, Fax: 0331-2706539
Ansprechpartnerin : Petra Schmidt Dreyblatt

Email: info@bbk-brandenburg.de
Internet: www.art-brandenburg.de

Agentur medienlabor
Jean-Pierre Winter
Geschäftsführender Gesellschafter

Gutenbergstraße 62
14467 Potsdam

Tel. +49 331 – 243 62 60
Fax +49 331 – 243 62 58

E-Mail: art@agentur-medienlabor.de